Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SleevesUp! Spaces GmbH, der SleevesUp! Kreisler GmbH, der SleevesUp! Spaces Mittelhessen GmbH, der Work Inn GmbH und der United Workspace GmbH

 

Stand: Mai 2025

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchung von flexiblen Coworking Produkten sowie für die Erbringung sonstiger durch Rivvers erbrachten Leistungen.  

1.           Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“) gelten für alle mit Rivvers geschlossenen Verträge zwischen dem Nutzer und einem der Anbieter (nachfolgende „Rivvers“):

1.1.a.                         SleevesUp! Spaces GmbH, Eschborner Landstraße 42-50, 60489 Frankfurt am Main, Telefonnummer: +49 (0) 69 90 72 01 98-1, E-Mail-Adresse: hello@sleevesup.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 112731, vertreten durch einen der einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Dr. Sebastian Schmidt und Herrn Sebastian Fuss

1.1.b.                         SleevesUp! Spaces Mittelhessen GmbH, Eschborner Landstraße 42-50, 60489 Frankfurt am Main, Telefonnummer: +49 (0) 69 90 72 01 98-1, E-Mail-Adresse: hello@sleevesup.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 10956, vertreten durch einen der einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Dr. Sebastian Schmidt und Herrn Sebastian Fuss

1.1.c.                          SleevesUp! Kreisler GmbH, Eschborner Landstraße 42-50, 60489 Frankfurt am Main, Telefonnummer: +49 (0) 69 90 72 01 98-1, E-Mail-Adresse: hello@sleevesup.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 127890, vertreten durch einen der einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Frau Dörte Schabsky, Herrn Tim Schabsky, Herrn Dr. Sebastian Schmidt und Herrn Sebastian Fuss

1.1.d.                         Work Inn GmbH, Martin-Schmeißer-Weg 10, 44227 Dortmund, Telefonnummer: +49 (0) 69 90 72 01 98-1, E-Mail-Adresse: hello@workinn.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 33194, vertreten durch einen der einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Frau Dörte Schabsky und Herrn Tim Schabsky

1.1.e.                          United Workspace GmbH, Eschborner Landstraße 42-50, 60489 Frankfurt am Main, Telefonnummer: +49 (0) 69 90 72 01 98-1, E-Mail-Adresse: hello@united-workspace.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 135608, vertreten durch zwei der Geschäftsführer Frau Dörte Schabsky, Herrn Tim Schabsky, Herrn Dr. Sebastian Schmidt und Herrn Sebastian Fuss

1.2         Als „Rivvers Standort“ im Sinne dieser AGB gelten alle Bürostandorte, welche von einem der unter Ziffer 1.1 gelisteten Anbieter unter den Marken SleevesUp!, Work Inn oder Rivvers betrieben werden. Als „SleevesUp! Standort“ im Sinne dieser AGB gelten alle Bürostandorte, welche von einem der unter Ziffer 1.1 gelisteten Anbieter unter den Marken SleevesUp! oder Rivvers betrieben werden.

1.3        Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Nutzer die Coworking Produkte als Verbraucher oder Unternehmer bucht. Privatkunden sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit diese Coworking Produkte zu einem Zweck buchen, der nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Firmenkunden sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also eine natürliche oder juristische Personengesellschaft, die bei der Buchung von Coworking Produkten in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4        Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Nutzungsvertrags gültige Fassung der AGB.

2.          Optionale Online-Registrierung und Kundenkonto im Rivvers Memberportal

2.1         Der Nutzer hat die Möglichkeit sich für ein Kundenkonto im Rivvers Memberportal (members.rivvers.de) zu registrieren, zur Buchung und Verwaltung von Buchungen.

2.2        Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht im Rivvers Memberportal registrieren.

2.3       Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Firmenkunden sind verpflichtet, ein gewerbliches Konto zu eröffnen. Privatkunden sind dagegen verpflichtet, ein privates Konto zu eröffnen. Ein Wandel von einem Privatkundenkonto in ein Firmenkundenkonto ist ausgeschlossen; hierfür ist eine erneute Registrierung als Firmenkunde erforderlich.

2.4       Die Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Registrierung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des privaten Kontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien).

2.5       Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem Kundenkonto unverzüglich zu aktualisieren.

2.6       Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Kundenkonto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, Rivvers umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde. Eine Änderung des Passworts ist im Kundenkonto jederzeit möglich.

2.7        Ein Rivvers Kundenkonto ist nicht übertragbar.

 

3.          Online-Vertragsabschluss

3.1        Die Präsentation und Bewerbung von Produkten im Rivvers Memberportal (members.rivvers.de) und dem Rivvers Online-Shop (www.rivvers.de) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags dar.

3.2       Durch das Anklicken des Buttons “Jetzt buchen“ gibt der Nutzer einen rechtsverbindlichen Antrag zur Buchung der ausgewählten Produkte ab. Vor dem Abschicken der Buchung kann der Nutzer seine Eingaben jederzeit ändern und einsehen. Der Nutzer ist an die Buchung für die Dauer von drei Tagen nach Abgabe der Buchung gebunden; ein gegebenenfalls bestehendes Recht, die Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

3.3       Rivvers wird den Zugang einer über das Rivvers Memberportal oder den Rivvers Online-Shop abgegebenen Buchung per E-Mail bestätigen. Die Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Buchung bei Rivvers eingegangen ist. In einer solchen E-Mail liegt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Buchung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

3.4       Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Rivvers die Buchung durch eine Annahmeerklärung annimmt. Diese Annahmeerklärung erhält der Nutzer in einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung). Bei einigen Produkten im Rivvers Memberportal kann die Auftragsbestätigung und Aktivierung bis zu drei Werktage dauern. Diese Produkte sind für den Kunden anhand des Hinweises „Genehmigung erforderlich“ erkennbar. In der Auftragsbestätigung sendet Rivvers dem Nutzer den Vertragstext auf einem dauerhaften Datenträger zu.

3.5       Eine Übersicht zu den gebuchten Produkten sowie der dazugehörigen Verträge werden nach entsprechender Registrierung durch den Nutzer im Kundenkonto des Rivvers Memberportals zur Verfügung gestellt.

3.6       Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

3.7       Rivvers ist grundsätzlich bemüht, eine größtmögliche Verfügbarkeit des Rivvers Memberportals und Rivvers Online-Shops zu gewährleisten. Aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder technischen Problemen kann Rivvers jedoch keine ständige Verfügbarkeit gewährleisten. Rivvers haftet insoweit nicht für etwaige Datenverluste, nicht erfolgte Buchungen oder ähnliche Beeinträchtigungen.

4.          Leistungsbeschreibung Arbeitsplatz- und Büroprodukte

4.1        Arbeitsplätze befinden sich in einem offenen Bereich oder einem entsprechend gekennzeichneten Raum am Standort (genannt „Open Space“). Arbeitsplätze können fest einem Nutzer für dessen exklusive Nutzung zugewiesen sein (Fester Arbeitsplatz, Pro Desk) oder stehen als flexible Arbeitsplätze nach vorheriger Buchung dem buchenden Nutzer zur Verfügung (Tagespass, Day Pass). Das Einbringen und Aufstellen von Mobiliar am oder um Arbeitsplätze im Open Space ist dem Nutzer nicht gestattet.

Das Lagern von Gegenständen ist dem Nutzer an seinem fest zugewiesenen Arbeitsplatz gestattet, sofern hierdurch keine Beeinträchtigung benachbarter Arbeitsplätze entsteht. Rivvers behält sich vor, einen dem Nutzer fest zugewiesenen Arbeitsplatz sowie deren Position am Standort nach Ankündigung mit zwei Wochen Vorlauf zu ändern.

Der Nutzer hat beim Verlassen flexibler Arbeitsplätzen diese aufgeräumt, ordentlich und sauber zu hinterlassen. Das Lagern von Gegenständen an flexiblen Arbeitsplätzen ist nicht gestattet.

4.2       Ein Büroraum ist ein vom Nutzer abschließbarer Raum mit einer vertraglich festgelegten Anzahl an Arbeitsplätzen. Er kann vom Nutzer auf Tagesbasis (Tagesbüro) oder für einen längeren Zeitraum (Private Büroeinheit) gebucht werden.

4.3       Jeder Arbeitsplatz ist mit einem Tisch, einem Stuhl und mindestens einem Stromanschluss ausgestattet.

4.4      Bei einem festen Arbeitsplatz ist eine (1) Basis Mitgliedschaft enthalten. In Büroräumen ist pro vertraglich vereinbartem Arbeitsplatz ebenfalls eine (1) Basis Mitgliedschaft enthalten. Es gelten die weiteren Inklusivleistungen gemäß Ziffer 5.

4.5       Zum Verstauen von Unterlagen während der Nutzung des Arbeitsplatzes kann auf Nachfrage und nach Verfügbarkeit ein abschließbarer Rollcontainer an einem fest zugewiesenen Arbeitsplatz im Open Space zugebucht werden. In einem Büroraum kann hierfür auf Nachfrage ein Regal oder Sideboard zugebucht werden. Die Bereitstellung erfolgt kurzfristig und nach Verfügbarkeit.

4.6      Der Nutzer ist verpflichtet, die Ausstattung jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Nutzer hat die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des Nutzungsgegenstand vor Vertragsbeginn geprüft und erkennt diesen als vertragsgemäß an.

4.7       Dem Nutzer ist die Nutzung seines fest zugewiesenen Arbeitsplatzes oder seines Büroraums rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche gestattet.

4.8       Rivvers stellt dem Nutzer folgende weitere Dienstleitungen bereit:

·       Drahtloser Internetzugang;

·       Nutzung des Community-Bereiches, der Küche inkl. Geräten und Sanitärräume;

·       Kaffee, Tee, Wasser sowie Milch und Zucker für die Zubereitung von Getränken nach dem Fair-Use-Prinzip (d.h. angemessene Nutzung) zur Selbstbedienung im Küchenbereich;

·       Nutzung der vollausgestatteten Meetingräume nach vorheriger Buchung (siehe Ziffer 6);

·       Nutzung des Farblaserdruckers inklusive Papier gemäß Ziffer 11 für bis zu 50 Seiten pro Kalendermonat und Arbeitsplatz (Rivvers behält sich vor die Anzahl von Inklusivseiten monatlich zu begrenzen sowie deren Einhaltung mittels technischer Maßnahmen zu überwachen);

·       Regelmäßige wöchentliche Reinigung inkl. Müllentsorgung (für die Reinigung müssen die Bereiche unbesetzt und zu reinigende Oberflächen freigeräumt sein; ein Anspruch auf nachgeholte Reinigung oder bestimmte Reinigungszeiträume besteht nicht);

·       Verbrauchsabhängige Nebenkosten für Strom durch den Betrieb büroüblicher Geräte (Computer sowie zugehörige Peripheriegeräte, Aktenvernichter, Telefon, Tischlampe); und

·       Sämtliche weiteren verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Wärme oder Wasser.

4.9      Rivvers behält sich vor, den Umfang der Leistungen anzupassen und wird im Falle einer Umfangsänderungen eine anteilige Nutzungsentgeltanpassung vornehmen. Über Reduktionen des Leistungsumfangs wird der Nutzer mindestens einen Monat im Voraus informiert.

5.          Leistungsbeschreibung Mitgliedschaften und Team Pakete

5.1        Jede Mitgliedschaft ist an eine natürliche Person gebunden (Mitglied), die der Nutzer Rivvers mitzuteilen hat. Sie ist nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Rivvers übertragbar. Die gemeinsame Nutzung einer Mitgliedschaft durch mehrere Personen ist nicht gestattet.

5.2       Eine Rivvers Basis Mitgliedschaft gewährt dem Nutzer Zugang zum Rivvers Memberportal. Zusätzlich erhält der Nutzer einen Nachlass in Höhe von 25 % auf den Nettolistenpreis bei der Buchung von flexiblen Arbeitsplätzen und einen Nachlass in Höhe von 15 % auf den Nettolistenpreis (exkl. Sonderleistungen) bei der Buchung von Tagesbüros, Meetingräumen und Eventflächen über das Memberportal.

5.3       Eine Rivvers Flat Mitgliedschaft gestattet dem Mitglied an allen Rivvers All Access Standorten einen (1) flexiblen Arbeitsplatz nach Reservierung gemäß Ziffer 5.7 ohne weitere Entgeltzahlung zu nutzen. Zusätzlich erhält der Nutzer einen Nachlass in Höhe von 25 % auf den Nettolistenpreis bei der Buchung von weiteren flexiblen Arbeitsplätzen und einen Nachlass in Höhe von 15 % auf den Nettolistenpreis (exkl. Sonderleistungen) bei der Buchung von Tagesbüros, Meetingräumen und Eventflächen über das Memberportal.

5.4       Eine SleevesUp Membership Flex gewährt dem Nutzer Zugang zum Rivvers Memberportal. Zusätzlich erhält der Nutzer einen Nachlass in Höhe von 25 % auf den Nettolistenpreis bei der Buchung von Arbeitsplätzen und einen Nachlass in Höhe von 10 % auf den Nettolistenpreis (exkl. Sonderleistungen) bei der Buchung von Meetingräumen und Eventflächen über das Memberportal.

5.5       Eine SleevesUp! Membership Flat gestattet dem Mitglied an allen SleevesUp! Standorten rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche, die Nutzung eines (1) als flexiblen Arbeitsplatz gekennzeichneten Arbeitsplatzes nach Buchung gemäß Ziffer 5.7. Zusätzlich wird dem Nutzer ein Nachlass in Höhe von 25 % auf den Nettolistenpreis bei Buchung weiterer Arbeitsplätze und einen Nachlass in Höhe von 10 % auf den Nettolistenpreis (exkl. Sonderleistungen) bei der Buchung von Meetingräumen und Eventflächen über das Memberportal gewährt.

5.6       Team Pakete beinhalten für eine definierte Anzahl an natürlichen Personen die Leistungen der Rivvers Basis Mitgliedschaft.

5.6.a.                    Team Paket S: Bis zu 25 Personen

5.6.b.                    Team Paket M: Bis zu 50 Personen

5.6.c.                     Team Paket L: Bis zu 100 Personen

5.7        Besitzt ein Mitglied eine Rivvers Flat Mitgliedschaft oder eine SleevesUp! Membership Flat kann er einen flexiblen Arbeitsplatz vorab über das Rivvers Memberportal reservieren, um die Verfügbarkeit dieses Arbeitsplatzes am gewünschten Standort zur gewünschten Zeit sicherzustellen. Das Mitglied hat kein Anrecht auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Arbeitsplatzes oder eines Arbeitsplatzes an einem Standort. Eine Buchung muss mindestens eine Stunde vor Beginn der Buchungszeit erfolgen, eine Zeitdauer von mindestens eine Stunde und maximal zwölf Stunden besitzen und darf maximal ein Monat in der Zukunft liegen. Das zeitgleiche Buchen mehrerer Arbeitsplätze ist nicht gestattet, ebenso wenig wie das Buchen von Arbeitsplätzen für die Nutzung durch eine andere Person als das Mitglied oder ohne die Intention, diesen Arbeitsplatz zu nutzen. Rivvers behält sich vor, diese Buchungsregeln durch technische Maßnahmen durchzusetzen und ihnen entgegenstehende Buchungen zu stornieren.

6.          Leistungsbeschreibung Meetingraum

6.1        Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von vollausgestatteten Meetingräumen.

6.2       Die Nutzung des Meetingraumes erfolgt nach vorheriger Buchung durch den Nutzer in dem dafür bereitgestellten Buchungssystem. Für den gebuchten Zeitraum ist der Nutzer zur exklusiven Nutzung des Meetingraums berechtigt.

6.3       Nutzern, die im Rahmen eines Laufzeitvertrages ein weiteres Produkt bei Rivvers gebucht haben, steht (in Abhängigkeit der vertraglichen Regelungen) ein bestimmtes Kontingent sogenannter Coins (Inklusivkontingent), zur Verfügung, um Meetingräume ohne Zusatzkosten buchen zu können. Ein (1) Coin entspricht einem (1) Euro des Meetingraumpreises und wird bei Rechnungsstellung verrechnet. Im Rahmen von Coin Abonnements oder Inklusivkontingenten verfallen nicht genutzte Coins am Ende der vereinbarten Periode (Monat oder Jahr) und können nicht auf die Folgeperiode übertragen werden. Nach Verbrauch des Inklusivkontingentes kann der Raum weiterhin kostenpflichtig gebucht werden. Die anfallenden Kosten werden dem Nutzer bei Durchführung der Buchung angezeigt und in der nächsten Monatsrechnung in Rechnung gestellt. Inklusivkontingente dürfen ausschließlich vom jeweiligen Nutzer verwendet werden. Eine entgeltliche Weitergabe sowie der Verkauf von Inklusivkontingenten an Dritte ist untersagt.

6.4      Die Ausstattung der Meetingräume umfasst regelmäßig:

·       ein Whiteboard inkl. Stiften;

·       ein Flipchart inkl. Stiften; sowie

·       in Räumen für fünf oder mehr Personen ein Gerät zur großflächigen Medienwiedergabe (Fernseher oder Beamer). Die Ansteuerung erfolgt über einen HDMI-Anschluss oder drahtlos über ein Streaming Device (kompatibel mit iPhone, iPad, Mac, Windows 10, Android, Chromebook, Linux).

In Einzelfällen kann die Ausstattung abweichen. Der Nutzer hat kein Anrecht auf eine bestimmte Ausstattung oder bestimmte Gerätetypen.

6.5       Die Nutzung der Küchen-, Community- und Sanitärbereiche am Standort ist allen Teilnehmern von im Meetingraum stattfindenden Veranstaltungen unter Rücksichtnahme der anderen Benutzer des Standorts gestattet.

6.6       Allen Teilnehmern von im Meetingraum stattfindenden Veranstaltungen ist der Internetzugang über WLAN während der Veranstaltungszeiten gestattet.

6.7       Der Konsum von Kaffee und Tee inklusive Milch und Zucker zur Zubereitung dieser Getränke, sowie Wasser aus dem Wasserspender sind für alle Teilnehmer nach dem Fair-Use-Prinzip im Entgelt für die Raumnutzung inbegriffen. Kaffee, Tee, Milch und Wasser stehen zur Selbstbedienung im Küchenbereich bereit. Eine Bereitstellung im Meetingraum sowie Catering weiterer Getränke oder Speisen sind auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.

7.          Zugang zu den Räumlichkeiten

7.1         Rivvers ist berechtigt, die bei Vertragsabschluss geltenden Zugangszeiten zu ändern, sofern die Nutzung des Nutzungsgegenstandes durch den Nutzer hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Jegliche Änderung der Zugangszeiten wird dem Nutzer über die Website, per E-Mail an die im Rivvers Memberportal hinterlegte E-Mail-Adresse, sowie im Rivvers Memberportal (members.rivvers.de) kommuniziert.

7.2        Der Zugang zu flexiblen Arbeitsplätzen und Tagesbüros ist für Nutzer grundsätzlich während der Buchungszeit innerhalb der Standortöffnungszeiten möglich. An ausgewählten Standorten kann über das digitale Zugangssystem ein Zugang rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche gewährt werden (All Access Standort). Eine Übersicht dieser All Access Standorte ist unter go.rivvers.de/all-access zu finden. An All Access Standorten ist der Zugang zu flexiblen Arbeitsplätzen für Nutzer rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche möglich.

7.3       Der Zugang zu einem fest zugewiesenen Arbeitsplatz und einem langfristig gebuchten Büroraum ist für Nutzer rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche möglich.

7.4       Der Zugang zu gebuchten Meetingräumen ist für Nutzer während der Öffnungszeiten möglich. Für Buchungen außerhalb der Öffnungszeiten wird dem Nutzer ein entsprechendes Zugangskonzept vorgestellt, welches dieser mit seiner Angebotsannahme akzeptiert. Es besteht kein Anspruch auf Aushändigung einer Zugangshardware oder Bereitstellung eines individuellen Zugangs für alle Veranstaltungsteilnehmer.

7.5        Der Nutzer hat sich vor erstmaligem Besuchen eines Rivvers Standorts über die Zutrittsmöglichkeiten zu informieren und mit dem zuständigen Standortverantwortlichen einen Einweisungstermin zu vereinbaren. Entsprechende Informationen und Kontaktdaten sind auf der Rivvers Website, im Memberportal, per E-Mail unter hello@rivvers.de, sowie beim Standortverantwortlichen des eigenen Hauptstandorts zu erhalten.

7.6       Der Zugang zu den Rivvers Standorten wird in Abhängigkeit der bau- und sicherheitstechnischen Aspekte des Gebäudeareals durch Bereitstellung von Zugangsmedien verschiedener Arten ermöglicht. Rivvers ist bemüht für die Zugangsbereitstellung möglichst wenige verschiedene Zugangsmedien bereitzustellen.

7.7        Regelmäßig kommt ein digitales Zugangssystem zum Einsatz, welches die Öffnung- oder Aktivierung von Türen mittels Smartphone App ermöglicht. Der Nutzer installiert hierfür eine entsprechende App auf seinem Smartphone. Zur Übermittlung der Zugangsrechte auf digitalem Weg stellt der Nutzer Rivvers entsprechende Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Handynummer) bereit. Sind die Zugangsrechte aus Sicherheitsgründen gerätebezogen, hat der Nutzer den Wechsel des Smartphones Rivvers rechtzeitig anzuzeigen, um einen unterbrechungsfreien Zugang zu ermöglichen. Des Weiteren ist der Verlust des Smartphones Rivvers anzuzeigen, um die Zugänge entsprechend entziehen zu können.

7.8       Ist für die Bereitstellung der vertraglichen Zugangsrechte, insbesondere der Zugangszeiten, die Übergabe einer physischen Zugangshardware (Schlüssel, Karten, Tokens) nötig, wird dem Nutzer je Zugangsberechtigung ein (1) solches Zugangsmedium ausgehändigt. Die Übergabe ist zu protokollieren. Der Nutzer ist für die sichere Aufbewahrung verantwortlich. Ein Verlust ist Rivvers unmittelbar nach Bekanntwerden telefonisch und per E-Mail an hello@rivvers.de mitzuteilen. Der Nutzer haftet für den Verlust von Zugangshardware und hat einen solchen Verlust umgehend anzuzeigen. Die Zugangshardware ist bei Ende des Nutzungszeitraums zurückzugeben. Eine Rückgabe kann bei jedem Rivvers-Mitarbeiter erfolgen.

7.9       Ist die Nutzung des digitalen Zugangsmediums durch den Nutzer nicht möglich, kann die Bereitstellung einer Hardwarealternative geprüft werden. Für die Bereitstellung wird eine Aufwandspauschale für Bestellung, Kodierung und Auslieferung berechnet. Eventuelle Verzögerungen durch Lieferzeiten der Hardware können Rivvers nicht zur Last gelegt werden. Die Übergabe der Zugangshardware ist zu protokollieren. Sie ist bei Ende des Nutzungszeitraums zurückzugeben.

7.10     Jede Person, welche Zugangsrechte zu einem fest zugewiesenen Arbeitsplatz oder Büroraum erhalten soll, muss ein Mitglied sein und somit im Besitz eines Mitgliedschafts-Produktes gemäß Ziffer 5. Möchte der Nutzer weiteren Personen Zugangsrechte erteilen, sind ggf. weitere Mitgliedschaften abzuschließen.

8.          Nutzung, Umgestaltung und Instandhaltung der Räumlichkeiten

8.1        Der Nutzungsgegenstand darf ausschließlich für Bürotätigkeiten genutzt werden. Alle anderen Tätigkeiten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Rivvers.

8.2       Nutzern ist es untersagt, Geschäftstätigkeiten auszuüben oder Werbung für Geschäftstätigkeiten zu machen, die im Wettbewerb zur Geschäftstätigkeit von Rivvers stehen.

8.3       Der Nutzer darf bauliche Veränderungen am Nutzungsgegenstand nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung noch Rivvers vornehmen. Hierzu zählen unter anderem das Streichen oder Bekleben von Wänden und Fenstern sowie das Anbringen von Bildern, Haken oder Tafeln an Wänden oder Säulen.

8.4       Rivvers darf Ausbesserungen, Instandhaltungen, Reparaturen, erforderliche Maßnahmen und bauliche Änderungen am Nutzungsgegenstand jederzeit auch ohne Zustimmung des Nutzers vornehmen. Von geplanten Tätigkeiten unterrichtet Rivvers den Kunden unverzüglich nachdem darüber Kenntnis erlangt wurde. Die Benachrichtigung erfolgt regelmäßig über das Rivvers Memberportal. Im Falle umfassender zu erwartender Beeinträchtigungen hinsichtlich Dauer und Intensität erfolgt eine Mitteilung zusätzlich per E-Mail an die vom Kunden im Memberportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Nutzer darf die Arbeiten nicht behindern und muss, soweit erforderlich, Rivvers oder den von Rivvers beauftragten Personen jederzeit Zutritt zum Nutzungsgegenstand gewähren. Hierbei wird sich bemüht, dass der Geschäftsbetrieb der Nutzer nicht maßgeblich beeinträchtigt wird. Dem Nutzer steht in diesem Zusammenhang kein Minderungsrecht zu.

8.5       Die Untervermietung oder teilweise oder vollumfängliche Gebrauchsüberlassung des Nutzungsgegenstandes an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Rivvers.

9.          Verhalten in den Räumlichkeiten

9.1        Der Nutzer hat sich rücksichtsvoll und angemessen gegenüber den anderen Nutzern zu verhalten und die Werte der Community zu beachten.

9.2       Das Rauchen (auch von E-Zigaretten) ist in allen Räumlichkeiten von Rivvers ausdrücklich untersagt, ebenso wie andere offene Flammen (u.a. Kerzen)

9.3       Die Nutzung der von Rivvers angebotenen Dienste und Räumlichkeiten für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder zu Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.

9.4      Die Küche, Sanitärräume und andere Bereiche (wie u.a. Telefonzellen, Lounge-Bereiche oder Community-Bereiche) innerhalb der Räumlichkeiten von Rivvers, die von allen Nutzern verwendet werden (im Folgenden auch "Gemeinschaftsbereiche" genannt), sind derart zu benutzen, dass allen Personen am Standort die Nutzung gleichermaßen ermöglicht wird und sind in sauberem und ordentlichem Zustand wieder zu verlassen.  Rivvers behält sich das Recht vor, Gemeinschaftsbereiche, die nicht sauber hinterlassen wurden, auf Kosten des Verursachers, wieder in einen annehmbaren Zustand zu versetzten.

9.5       Die Rivvers Standorte sind nicht kindergerecht oder kindersicher eingerichtet. Es steht den Nutzern frei, eigene Kinder auf eigene Gefahr mitzubringen, sofern die Eltern selbst für die Sicherheit und das Wohlergehen Sorge tragen und das Kind einer störungsfreien Nutzung der Rivvers Standorte nicht entgegensteht. Eltern haften für ihre Kinder.

9.6       Nutzer können Hunde nach vorheriger Absprache in die Rivvers Standorte mitbringen. Voraussetzung ist, dass der Hund die Nutzung des Standorts nicht beeinträchtigt (zum Beispiel durch mangelnde Stubenreinheit, Lärm- oder Geruchsbelästigung) und insbesondere, dass der Hund sich gegenüber Menschen nicht aggressiv verhält. Die Zusage kann durch den Nutzungsgeber im freien Ermessen entzogen werden, insbesondere dann, wenn sich andere Nutzer gestört fühlen. Der Halter sorgt dafür, dass der Hund keinen Kot auf dem Gelände oder den angrenzenden Straßen hinterlässt.

9.7       Rivvers ist berechtigt, nach billigem Ermessen angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz von Nutzern und Mitarbeitenden festzulegen und umzusetzen. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Maßnahmen einzuhalten. Die Einführung oder Anpassung solcher Hygienemaßnahmen stellt keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses dar.

10.       Nutzung der Internetverbindung und Netzwerkinfrastruktur

10.1      Dem Nutzer wird die Mitnutzung einer vorhandenen Internetverbindung an allen Standorten gewährt, zu welchen der Nutzer Zugang hat. Rivvers behält sich die Drosselung der maximalen Geschwindigkeit jedes Gerätes in Abhängigkeit der maximal am Standort verfügbaren Geschwindigkeit vor, um allen Nutzern einen Zugriff auf das Internet mit ausreichender Geschwindigkeit zu gewähren. Eine minimale Bandbreite wird nicht garantiert. Umgehungen der Schutzmaßnahmen sind nicht gestattet.

10.2     Der Zugang zu dem lokalen Netzwerk sowie dem Internetanschluss wird drahtlos gewährt. Hierzu kann der Nutzer über das bereitgestellte Online-Verwaltungsinterface im Rivvers Memberportal ein individuelles Passwort festlegen oder ein gemeinschaftliches Passwort nutzen. Alternativ stehen an ausgewählten Stellen Anschlüsse für einen kabelgebundenen Netzwerkzugang (LAN-Dose) zur Nutzung zur Verfügung.

10.3    Auf Anfrage und bei technischer Realisierbarkeit kann der Kunde kostenpflichtig eine eigene Internetleitung an einem Standort beziehen. Diese wird dem Kunden regelmäßig an einer (1) LAN-Dose an seinem Arbeitsplatz bzw. in seinem gebuchten Raum bereitgestellt. Ein Anspruch auf einen eigenen Internetanschluss oder bestimmte Ausgestaltung dieser besteht nicht.

10.4    Die Netzwerkinfrastruktur ist durch technische Maßnahmen gesichert. Hierdurch kann es zu Funktionseinschränkungen der Geräte im Netzwerk kommen, welche u.a. Dateifreigaben und den Betrieb von Netzwerkdiensten wie Webservern oder Netzwerkdruckern verhindern.

10.5     Das Einbringen eigener Netzwerkinfrastruktur durch den Nutzer (Router, Switches, Access Points) in vorhandene Netzwerkschränke u.Ä. an Rivvers Standorten ist nicht vorgesehen.

10.6    Der Aufbau eines eigenen WLAN-Netzwerks durch den Nutzer ist nur mit vorheriger Zustimmung von Rivvers erlaubt.

10.7     Der Nutzer darf die Internetverbindung nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen und stellt Rivvers von allen Ansprüchen Dritter, die mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der Internetverbindung durch den Nutzer resultieren, frei.

11.         Nutzung des Gemeinschaftsdruckers/-scanners

11.1        Dem Nutzer wird die Verwendung einer gemeinschaftlich genutzten Nutzung einer Scan-/Kopier-/Druckmaschine gewährt.

11.2       Rivvers stellt dem Kunden hierzu ein monatliches Druckkontingent zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt je nach Ausbau am Standort über Direct IP printing oder einen Cloud-Dienstleister. Rivvers kann nicht auf darüber gedruckte Inhalte zugreifen und hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes. Das erforderliche Nutzerkonto für die Nutzung des Cloud-Dienstes kann der Nutzer über das Rivvers Memberportal selbstständig anlegen.

11.3      Ein Ersatzanspruch, falls die durch Rivvers bereitgestellte Druck-Infrastruktur durch den Nutzer nicht genutzt werden kann oder nicht benötigt wird, besteht, unabhängig von der Ursache, nicht.

12.        Postempfang und Annahme von Paketen

12.1       Der Empfang von Post und Lieferungen an Rivvers Standorten ist nur Nutzern gestattet, die Produkte gebucht haben, die fest zugewiesene Arbeitsplätze/Räume beinhalten, oder denen der Empfang explizit schriftlich gestattet wurde. Der Empfang beschränkt sich auf reguläre Postsendungen. Einschreiben sowie Paket- oder Speditionslieferungen müssen vom Nutzer persönlich angenommen werden. Eine Annahme von Paketen durch Rivvers ist nicht garantiert. Insbesondere hat Rivvers das Recht, die Annahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Etwaige durch die Nicht-Annahme von Paketen entstehende Folgekosten können gegenüber Rivvers nicht geltend gemacht werden. Ferner stellt der Nutzer Rivvers von jeglichen Schadensersatzansprüchen von Seiten des Absenders oder des Empfängers im Zusammenhang mit angenommenen Paketen frei. Die Freistellung gilt nicht für Vorsatz oder grob fahrlässig verursachte Schäden und Verluste.

12.2      Ist dem Nutzer der Postempfang am Rivvers Standort gestattet, darf die Anschrift auf der Webseite oder in öffentlichen Registern verwendet werden. Ferner ist die Verwendung als offizieller Firmensitz inklusive Angabe bei allen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Gewerbeanmeldung, steuerlicher Anmeldung, Handelsregistereintragungen) gestattet.
Nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist der Nutzer nicht mehr berechtigt, die Adresse in jeglicher Form im Rechts- oder Geschäftsverkehr zu verwenden. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Adresse nach dem Ende der Vertragslaufzeit aus allen öffentlichen Registern und sonstigen Verzeichnissen gelöscht und nicht mehr auf von ihm zu verantwortenden Webseiten sowie seinem Geschäftspapier angegeben wird. Hierdurch entstehender Aufwand und Kosten, z.B. durch Änderung der Firmenadresse, des Handelsregistereintrags, trägt der Nutzer.

12.3     Dem Nutzer ist es nicht gestattet, den Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu erwecken, er verfüge über mehr Befugnisse als über die vertraglich geregelten Rechte. Insbesondere ist es untersagt den Anschein zu erwecken, er sei alleiniger Nutzer der Adresse/des Standortes. Bauliche oder sonstige optische Änderungen an der Beschilderung oder den Räumlichkeiten erfordern die vorherige schriftliche Genehmigung durch Rivvers.

12.4     Der Postempfang ist nur für das im Rubrum des Vertrags genannt Unternehmen oder natürliche Person gestattet. Die Überlassung an Dritte oder Nutzung der Postanschrift für andere Unternehmen ist nicht gestattet, unabhängig davon, ob ein Eigentumsverhältnis zum anderen Unternehmen besteht (Tochterunternehmen, Muttergesellschaft) oder das andere Unternehmen den gleichen natürlichen Eigentümer besitzt.

12.5     Der Postempfang ist am Standort je nach baulichen Gegebenheiten auf eine der folgenden Varianten organisiert. Die Empfangsvariante wird dem Nutzer schriftlich mitgeteilt.

12.5.a.                  Gemeinschaftsbriefkasten: Post wird im gemeinsam genutzten Hausbriefkasten zugestellt. Dieser wird regelmäßig (mindestens zweimal wöchentlich) durch einen Rivvers Mitarbeiter oder von Rivvers beauftragten Dritten geleert. Die Sendungen werden anschließend in die dem Nutzer zugeteilte Postbox im Inneren des Rivvers Standorts zur Entnahme durch den Nutzer einsortiert.

12.5.b.                  Individualbriefkasten: Dem Nutzer wird die zum Postempfang notwendige Vorrichtung (Briefkasten) und den Zugang zum selbigen in Form eines Zugangsmediums (z.B. elektronischer Schlüssel) zur Verfügung gestellt. Die Leerung erfolgt durch den Nutzer.

12.6     Der Nutzer empfängt Post nur in einem angemessenen Umfang. Eine extensive Nutzung durch eine große Anzahl an Sendungen (regelmäßig mehr als 25 Sendungen pro Woche) oder umfangreichen Einzelsendungen (z.B. regelmäßige Katalog-, Bücher- oder Warensendung), welche einen Mehraufwand beim Handling auf Seitens Rivvers verursachen, werden dem Nutzer angezeigt. Rivvers kann die Dienstleistung daraufhin einschränken und/oder einstellen oder zusätzliche Gebühren erheben.

12.7      Rivvers haftet nicht für empfangene Post oder Probleme bei der Postzustellung, welche durch Fehlleistungen Dritter (z.B. Zustelldiensten) entstehen, oder durch verzögerten Empfang oder Bereitstellung von Sendungen entstandenen Schaden. Dies gilt insbesondere für Sendungen, welche als unzustellbar zurückgehen, obwohl die vertragliche vereinbarten Kennzeichnung am Briefkasten vorgenommen wurde oder Sendungen, welche bereits im Gemeinschaftsbriefkasten eingegangen sind, aber noch nicht in die Postbox des Nutzers einsortiert wurden.

12.8     Rivvers übernimmt im Falle von Verschwinden oder Beschädigungen von Paketsendungen keine Haftung.

13.        Zahlung des Nutzungsentgelts

13.1      Das erste Nutzungsentgelt ist spätestens bei Vertragsbeginn fällig. Nachfolgende Nutzungsentgelte sind mit Rechnungsstellung fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben ist. Bei Buchungen über das Rivvers Memberportal oder den Rivvers Online-Shop gilt: Mit Anklicken des Buttons „Jetzt buchen“ wird das bereitgestellte Zahlungsmittel mit dem in der Buchungsübersicht ausgewiesenen ersten Zahlungsposten belastet.

13.2     Alle Rechnungen werden dem Nutzer von Rivvers ausschließlich per E-Mail an die im Rivvers Memberportal hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt.

13.3     Rivvers ist berechtigt, das gemäß Teil A Ziffer 3 vereinbarte Nutzungsentgelt in angemessenem Rahmen neu festzusetzen. Rivvers muss dem Nutzer die angepasste Entgelthöhe in Textform mitteilen. Das neue Nutzungsentgelt gilt ab dem in der Erhöhungsmitteilung festgelegten Datum, frühestens jedoch ab dem auf den Zugang der Erklärung von Rivvers folgenden Fälligkeitsdatum des Nutzungsentgelts. Der Nutzer ist im Falle einer Entgelterhöhung gemäß vorstehenden Sätzen berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit Wirkung zum Ablauf des letzten Werktags vor Beginn der Entgelterhöhung zu kündigen. Kündigt der Nutzer das Vertragsverhältnis gilt die Entgelterhöhung als nicht eingetreten. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Nutzer von diesem nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung Gebrauch macht.  Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen ist der Eingang des jeweiligen Betrages auf dem Konto von Rivvers. Bei verspäteter Zahlung, die der Nutzer zu vertreten hat, ist Rivvers berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten pro Mahnung in Höhe von EUR 3.50 zu erheben.

13.4     Der Nutzer kann gegen eine Nutzungsentgeltforderung nur aufrechnen, wenn die Forderung mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

14.        Sicherungsübereignung

14.1      Alle Gegenstände, die der Nutzer in den Nutzungsgegenstand eingebracht hat oder einbringen wird (nachfolgend „Sicherungsgut“), dienen Rivvers als Sicherheit für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Nutzer aus diesem Nutzungsvertrag.

14.2     Der Nutzer überträgt Rivvers sein Eigentum und etwaige Anwartschaftsrechte an dem Sicherungsgut. Der Nutzer versichert, dass ihm an dem Sicherungsgut Anwartschaftsrechte, Eigentum oder Miteigentum zusteht und das der Nutzer berechtigt ist, über diese Rechte zu verfügen.

14.3     Die Sicherungsübereignung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgelts in Höhe von mindestens zwei Zahlperioden in Verzug kommt. Die Übergabe des Sicherungsguts an Rivvers wird dadurch ersetzt, dass der Nutzer das Sicherungsgut für Rivvers unentgeltlich verwahrt. Der Nutzer erteilt Rivvers bereits jetzt seine Zustimmung zur Verwertung des Sicherungsgutes nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.

14.4     Der Nutzer darf das Sicherungsgut auch nach der Sicherungsübereignung und auch nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung weiterhin nutzen. Insbesondere darf der Nutzer das Sicherungsgut aus dem Nutzungsgegenstand entfernen und uneingeschränkt über das Sicherungsgut verfügen.

14.5     Sollte der Wert der übertragenen Sicherheiten mehr als 110 % der besicherten Forderungen betragen, steht dem Nutzer gegenüber Rivvers ein schuldrechtlicher Anspruch auf Freigabe des Sicherungsgutes zu.

14.6     Die Sicherungsübereignung endet im Wege einer auflösenden Bedingung und der Nutzer erlangt das Volleigentum bzw. das volle Anwartschaftsrecht zurück, soweit das Sicherungsgut aus dem Nutzungsgegenstand entfernt wird.

14.7     Rivvers ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne von Ziffer 14.3 zur Verwertung des Sicherungsgutes berechtigt, vorausgesetzt Rivvers hat dem Nutzer die Verwertung des Sicherungsgutes unter Setzung einer Frist zwei Wochen schriftlich angedroht und diese Frist ist abgelaufen.

14.8     Im Rahmen der Verwertung des Sicherungsgutes darf Rivvers den Nutzungsgegenstand auf Kosten des Nutzers räumen und das Sicherungsgut in Besitz nehmen. Die Öffnung des Nutzungsgegenstand hat in Gegenwart von zwei Mitarbeitern von Rivvers zu erfolgen, die die vorgefundenen Gegenstände in ein Protokoll aufnehmen müssen.  

14.9     Der Rivvers ist berechtigt, das Sicherungsgut nach billigem Ermessen und auf Kosten des Nutzers zu verwerten. Unverwertbare und offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden. Rivvers hat bei der Verwertung des Sicherungsgutes auf die berechtigten Belange des Nutzers Rücksicht zu nehmen. Insbesondere wird er das Sicherungsgut nur insoweit verwerten, als dies zur Befriedigung der gemäß Vertrag besicherten Ansprüche notwendig ist. Ein aus der Verwertung erwachsender Übererlös ist an den Nutzer auszukehren.

15.        Haftung

15.1      Der Zutritt und die Nutzung der Leistungen auf dem Areal erfolgen auf eigene Gefahr.

15.2     Bei Verstoß gegen die Sicherheitshinweise oder die jeweils gültige Hausordnung kann die Zugangshardware oder das digitale Zugangsrecht mit sofortiger Wirkung entzogen und die Nutzung stillgelegt werden. Es besteht kein Recht auf Schadensersatz oder Minderung des Entgelts für die Nutzung aufgrund einer gesperrten oder unterbrochenen Nutzung.

15.3     Für entwendete Gegenstände des Nutzers wird keine Haftung übernommen. Der Nutzer informiert sich bei seiner Versicherung inwieweit seine eingebrachten Gegenstände versichert sind und schließt ggf. eine angemessene Versicherung (inklusive einer Diebstahlversicherung) für seine eingebrachten Gegenstände und Wertsachen ab. Für die von Nutzern herbeigeführten Schäden haftet der Vertragspartner des jeweiligen Nutzungsvertrages. 

15.4     Die verschuldensunabhängige Haftung von Rivvers für anfängliche Sachmängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB (direkt oder analog) ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Nutzers wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel sind ausgeschlossen. Ebenso haftet Rivvers nicht für Schäden gleich welcher Art und gleich aus welchem Grunde an den eingelagerten Gegenständen des Nutzers sowie für Sachschäden, auch wenn sie durch Dritte verursacht werden. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei etwaigen individualvertraglichen Garantiezusagen, die nach ihrem Inhalt gerade bezwecken, den Nutzer gegen den konkret eingetretenen Schaden abzusichern. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonst zwingend gehaftet wird. Hiervon unberührt bleiben Erfüllungsansprüche des Nutzers sowie sein gesetzliches Recht zur fristlosen Kündigung.

15.5     Der Nutzer haftet gegenüber Rivvers für sämtliche Beschädigungen am Nutzungsgegenstand, am Gebäude sowie an den dazugehörenden Einrichtungen, Anlagen und dem Eigentum anderer Nutzer, sofern  diese durch ihn selbst, zu seinem Betrieb gehörenden Personen, Besucher, Kunden, Lieferanten, beauftragte Handwerker oder sonstige ihm zuzurechnenden Personen verursacht worden sind und soweit ihn ein Verschulden trifft.  Soweit sich Nutzungsgegenstand, Anlagen oder Einrichtungen in der Obhut des Nutzers befinden, trägt dieser die Beweislast dafür, dass kein schuldhaftes Verhalten vorgelegen hat. Leistet der Nutzer an Rivvers Schadensersatz, so ist Rivvers verpflichtet, dem Nutzer seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.

15.6     Wenn der Nutzer einen Schaden feststellt, ist er verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich Rivvers anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Nutzer ersatzpflichtig.

15.7      Rivvers übernimmt keine Haftung für Zugangshindernisse zum Nutzungsgegenstand sowie für Ausfälle von Strom-, Internet- oder sonstigen Infrastruktureinrichtungen, soweit diese nicht von Rivvers zu vertreten sind. Ein Anspruch des Nutzers auf Minderung, Schadensersatz oder sonstige Ansprüche wegen derartiger Störungen besteht in diesen Fällen nicht..

15.8     Rivvers übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Rivvers unterbleiben. Sofern Rivvers von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer Rivvers von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt Rivvers die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Rivvers von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

15.9     Für die persönlichen Gegenstände der Nutzer und die Garderobe übernimmt der Nutzungsgeber keine Haftung.  

15.10   Dem Nutzer ist bekannt, dass es insbesondere in den Sommermonaten zu erhöhten Innentemperaturen in den Rivvers-Standorten kommen kann. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel des Nutzungsgegenstands dar. Rivvers schuldet insbesondere nicht die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben, einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinie, oder sonstiger betrieblicher Anforderungen des Nutzers.

16.        Nutzung und Datenübertragung an Partnerstandorte

16.1      Rivvers bietet dem Nutzer über das Rivvers Memberportal und den Rivvers Online-Shop die Buchung von Arbeitsplätzen und Meetingräumen an Partnerstandorten gegen zusätzliches Entgelt an. Partnerstandorte werden von Dritten betrieben. Der Nutzer erkennt einen Partnerstandort am Namen, welcher nicht mit „SleevesUp!“, „Work Inn“ oder „Rivvers“ beginnt, sondern dem Namen der betreibenden Partnergesellschaft, und dem Hinweis „Partnerstandort“ oder „Standortpartner“ im Beschreibungstext des Standorts.

16.2     Dem Nutzer ist bekannt, dass gebuchte Arbeitsplätze und Meetingräume an Partnerstandorten mitunter nicht über die aus Rivvers Standorten bekannten Inklusivleistungen, Standards und Ausstattungen verfügen. Der Nutzer wird über die enthaltenen Leistungen und Kosten vorab im Rivvers Memberportal und den Rivvers Online-Shop informiert. Ein Anspruch auf reduziertes Entgelt aufgrund geringerer Inklusivleistungen oder Ausstattungen an Partnerstandorten im Vergleich zu Rivvers Standorten besteht nicht.

16.3     Die Abrechnung von an Partnerstandorten gebuchten Arbeitsplätzen und Meetingräumen erfolgt durch Rechnungstellung von Rivvers gegenüber dem Nutzer. Es findet keine Verrechnung mit Inklusivkontingenten statt, welche dem Nutzer nur für die Buchung von Arbeitsplätzen und Meetingräumen an Rivvers Standorten zur Verfügung stehen.

16.4     Bucht der Nutzer eine Ressource an einem Partnerstandort, werden personenbezogene Daten des Nutzers an den Betreiber des Partnerstandorts übermittelt, damit dieser die vertragliche vereinbarte Bereitstellung der gebuchten Ressource und den Empfang des Nutzers darstellen kann. Bei den übermittelten Daten handelt es sich um Namen, E-Mail-Adresse und Handynummer der buchenden Person. Ebenso werden der Firmenname und Titel, Beschreibung, Start- und Endzeit der Buchung an den Betreiber des Partnerstandorts übermittelt.

16.5     Bei Nutzung von Räumlichkeiten an Partnerstandorten gelten die vor Ort ausgehängten oder vorab mitgeteilten Verhaltensregeln bzw. Hausordnung des Betreibers.

17.        Film- und Fotoaufnahmen

Sofern Rivvers auf dem Gelände und in den Gebäudeteilen sowie den jeweiligen Zonen Film- und Fotoaufnahmen durchführt, werden diese Aktivitäten soweit möglich gekennzeichnet und im Vorfeld bekannt gegeben oder per Aushang kenntlich gemacht. Nutzer müssen die betroffenen Gebäudeteile meiden, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. getätigte Aufnahmen von Ihnen später in der Öffentlichkeit verwertet werden. Geschieht dies nicht, ist die Verwertung des Bildmaterials honorarfrei gestattet. 

18.        Datenschutz und Videoüberwachung

18.1      Der Nutzer stimmt mit Preisgabe seiner Daten zu, dass Rivvers im Rahmen der Vertragslaufzeit zu Informationszwecken teilweise automatisierte und an eine Vielzahl an Personen adressierte E-Mails an den Nutzer schickt. Hierfür verwendet Rivvers das System eines Drittanbieters. Ausgenommen von dieser Regelung sind E-Mails zu Marketingzwecken. Der Nutzer kann jederzeit dem Empfang dieser Nachrichten widersprechen, indem der entsprechende Link am Ende jeder E-Mail verwendet wird oder sich an hello@rivvers.de gewendet wird.

18.2     Personenbezogene Daten werden lediglich zur Erbringung der vertraglichen Vereinbarungen erhoben, übermittelt und verarbeitet. Rivvers arbeitet ausschließlich mit Datenverarbeitern zusammen, welche eine DSGVO-konforme Behandlung der Daten sicherstellen.

18.3     Aus Sicherheitsgründen werden die Eingangsbereiche sowie ggf. Treppenhäuser der Rivvers Standorte videoüberwacht. Es findet explizit keine Überwachung anderer Bereiche, insbesondere der Aufenthaltsbereiche, Arbeitsbereiche, Büroräume, Meetingräume oder Sanitärräume, statt. Sollten entsprechende Bereiche sich innerhalb der Kameraperspektive befinden, werden diese automatisch unkenntlich gemacht (geschwärzt). Der Nutzer erklärt sich mit der Durchführung dieser Überwachungsmaßnahmen einverstanden. Die Aufnahmen werden lokal am Standort in einem zugangsbeschränkten Raum für sieben Tage gespeichert. Eine längere Speicherung erfolgt ausschließlich im Falle einer erforderlichen  Beweissicherung. Der Zugriff auf die Aufnahme ist ausschließlich autorisierten Personen von Rivvers möglich. Weitere Details sind den aktuellen Datenschutzbestimmungen zu entnehmen, die vor Beginn des überwachten Bereichs sowie im Standort aushängen oder auf Anfrage unter privacy@rivvers.de bereitgestellt werden.

18.4     Das Installieren oder Betreiben von eigenen Überwachungssystemen jeglicher Art in bereitgestellten Räumen oder Bereichen ist dem Nutzer nicht gestattet.

19.        Vertragsbeendigung

19.1      Der Nutzungsvertrag kann nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von vier Wochen ab Vertragsbeginn mit einer Frist von zwei Werktagen zum Monatsende gekündigt werden, soweit individuell nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

19.2     Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund ist für Rivvers insbesondere gegeben, wenn sich der Nutzer mit zwei Nutzungsentgelten ganz oder  zu einem nicht unerheblichen Teil in Verzug befindet, oder wenn der Nutzer trotz Abmahnung gegen die vorstehenden Nutzungs- und Zugangsregelungen verstoßt.

19.3     Setzt der Nutzer den Gebrauch des Nutzungsgegenstandes nach Vertragsbeendigung fort, führt dies nicht zur stillschweigenden Verlängerung des Nutzungsvertrags. Die Anwendung des § 545 BGB (direkt oder analog) wird ausdrücklich ausgeschlossen.  

19.4     Der Nutzer hat den Nutzungsgegenstand bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses in vertragsgemäßem Zustand, unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Abnutzung, an Rivvers zurückzugeben. Vertragsgemäß ist der Zustand insbesondere dann, wenn:

·       der Nutzungsgegenstand geräumt und gereinigt ist und sämtliche vom Nutzer eingebrachte Gegenstände entfernt sind; und

·       etwaige Schäden, die über die vertragsgemäße übliche Abnutzung hinausgehen, vom Nutzer fachgerecht beseitigt worden sind.

19.5     Post des Nutzers wird nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses aus seiner Postbox bzw. seinem Individualbriefkasten entfernt. Sie wird gemeinsam mit nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ankommenden Briefsendungen noch vier Wochen in einem separaten Lager zur Abholung aufbewahrt und anschließend vernichtet. Die Annahme jeglicher, nach vier Wochen nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ankommender Post- und Paketsendungen wird verweigert oder vernichtet.

19.6     Rivvers ist berechtigt, mit Gegenständen, die der Nutzer nach Räumung (durch Rückgabe oder erkennbar offensichtliches Verlassen) im Nutzungsgegenstand stehen gelassen hat und die nicht an Rivvers sicherungsübereignet wurden, wie folgt zu verfahren:

·       nach Einschätzung von Rivvers offensichtlich wertlose Gegenstände, dürfen unmittelbar auf Kosten des Nutzers entsorgt werden;

·       nach Einschätzung von Rivvers nicht offensichtlich wertvolle Gegenstände werden auf Kosten des Nutzers bei Rivvers eingelagert. Die Kosten entsprechen mindestens dem Nutzungsentgelt nach diesem Vertrag. Rivvers hat nur für die Sorgfalt einzustehen, welche es in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Ein Verwahrungsverhältnis wird nicht begründet. Drei Monate nach erfolgloser zweifacher schriftlicher Aufforderung zur Abholung an die letzte bekannte Adresse des Nutzers, darf Rivvers die Gegenstände durch freihändigen Verkauf verwerten, soweit kein Rivvers bekanntes Recht eines Dritten an den Gegenständen besteht. Ein etwaiger Erlös muss Rivvers nach Abzug der Rivvers entstandenen Kosten beim zuständigen Amtsgericht zugunsten des Nutzers hinterlegen. Rivvers kann, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, den Gegenstand auch sofort bei Amtsgericht hinterlegen;

·       alle übrigen Gegenstände wird Rivvers auf Kosten des Nutzers einlagern. Rivvers darf die Gegenstände auf Kosten des Nutzers entsorgen, wenn der Nutzer diese nicht innerhalb von sechs Wochen nach zweifacher schriftlicher Aufforderung abholt.

20.      Übertragung des Nutzungsvertrags

20.1     Für den Fall, dass Rivvers den Nutzungsvertrag während der Vertragslaufzeit auf einen Dritten als Nutzungsgeber übertragen will, erteilt der Nutzer bereits jetzt dazu seine Zustimmung.

20.2    Der Nutzer kann Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Rivvers übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag.

21.        Sonstiges

21.1       Für das Nutzungsverhältnis gelten ausschließlich die Bedingungen dieses Vertrages und im Übrigen die gesetzlichen Regeln. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

21.2      Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Punkte und weiterer Vereinbarungen zwischen Rivvers und dem Nutzer nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten bzw. werden die Parteien eine solche vereinbaren, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

21.3     Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.

21.4     Rivvers behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Nutzer wird über die Änderungen der AGBs rechtzeitig schriftlich (per E-Mail an die im Rivvers Memberportal hinterlegte E-Mail-Adresse und öffentlichem Aushang) sowie im Rivvers Memberportal (members.rivvers.de) benachrichtigt. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als von ihm angenommen.

21.5     Für den zwischen Rivvers und dem Nutzer geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt alleinig das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.6     Der Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der United Workspace GmbH in Frankfurt, soweit es sich beim Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

21.7      Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter dem folgenden Link zu finden ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Rivvers weder bereit noch verpflichtet.

21.8     Diese AGB können auf go.rivvers.de/agb eingesehen werden. Zudem kann man dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem die übliche Funktion des Internetdiensteprogramms (= Browser: dort meist "Datei" -> "Speichern unter") genutzt wird. Zum Öffnen der PDF-Datei wird das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter www.adobe.de) oder vergleichbare Programme, die das PDF-Format beherrschen, benötigt.

21.9     Der Nutzer hat Rivvers die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich mitzuteilen.